Ökodesign Anforderung EU2019/2020
Das Lichtflimmern definiert die schnelle Änderung der Leuchtdichte einer Lichtquelle. Dies ist der wesentliche Begriff der in der EU-Verordnung EU2019/2020 (Ökodesign-Anforderungen an Lichtquellen) die von der Schweiz z.T. übernommen wurde.
Diese neue Anforderungen sind am 1.9.2021 in Kraft getreten.