Energielabel für Lampen
Das Energielabel (Energieverbrauchsetikett) informiert Verbraucher über die Energieeffizienz elektrotechnischer Geräte. Seit dem 1. September 2013 gibt es auch für Lichtquellen ein Energielabel. Die delegierte EU-Verordnung 874/2012 verlangt, dass der Energieverbrauch einer elektrischen Lampe bereits auf der Verpackung sichtbar ist. Die Effizienzklassen gelten für Lichtquellen mit gerichtetem und ungerichtetem Licht; ausgenommen sind lediglich Lampen mit einem Lichtstrom unter 30 Lumen sowie Lampen, deren primärer Zweck nicht die Beleuchtung ist.
Die Skala auf dem Etikett reicht dabei von A++ (= hohe Energieeffizienz) bis E (= sehr niedrige Energieeffizienz). Sehr effiziente Lichtquellen wie LED-Lampen oder Energiesparlampen können mit den Klassen A+ oder A++ ausgezeichnet werden. Besonders sparsame Niedervolt-Halogenlampen mit gebündeltem Licht können Energieklasse B erreichen. Halogen-Glühlampen für Netzstrom erzielen bestenfalls Klasse C, meist aber Klasse D.
Seit 1. August 2017 gilt die neue EU-Energielabel-Verordnung 2017/1369. Schrittweise wird vom A++-Label zum neuen A-G-Label für den Energieverbrauch umgestellt. Für Verbraucher wird die neue Kennzeichnung für Lichtquellen erst ab 1. September 2021 in Geschäften und im Onlinehandel sichtbar.